05.11.2018 Ob ein Arbeitgeber, der durch eine grobe Fahrlässigkeit mit an einem Arbeitsunfall schuld ist, von der Bundesagentur für Arbeit in Regress genommen werden kann, wenn der verunfallte Arbeitnehmer deshalb seinen Beruf nicht mehr ausüben kann und arbeitslos wird, zeigt ein Gerichtsfall.
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